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Softwarebeschaffung (engl. software acquisition), auch Softwareanschaffung, steht für die Beschaffung von Software und die dabei erforderlichen Maßnahmen. Es handelt sich um ein Teilgebiet der Softwaretechnik, bzw. genauer des IT-Ressourcen-Managements.[1] Eine Teilaufgabe besteht darin festzustellen, welche benötigten Softwareteile bereits auf dem Markt erhältlich sind, also beschafft werden können (Standardsoftware), und welche erst selbst entwickelt werden müssen (Individualsoftware).

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Neben dem Entscheidungsprozess, in dem das Vorgehen für eine bestimmte Entscheidungssituation bestimmt wird, bestimmen in der Hauptsache die individuell auf den Einsatzzweck ausgerichteten Anforderungen die Entscheidung. Diese werden als Kriterien (relevante Merkmale für die Beschreibung eines Softwaresystems) definiert und bilden, nach ihrer Bedeutung gewichtet und ggf. zu Kriteriengruppen zusammengefasst, die Grundlage für die Bewertung/Entscheidung.[2]

Bei der Auswahl von Software – als wesentlicher Teilbereich der Softwarebeschaffung – für ein betriebswirtschaftliches Umfeld können zum Beispiel folgende Anforderungen/Kriterien zugrunde gelegt werden:

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