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Die Grundprinzipien des Datenschutzes umfassen häufig:
Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden.
Erforderlichkeit: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte auf das notwendige Maß beschränkt sein, um die definierten Zwecke zu erreichen.
Transparenz: Personen sollten darüber informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie diese Daten verarbeitet werden.
Richtigkeit: Die erfassten Daten sollten korrekt und aktuell sein. Maßnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass ungenaue oder veraltete Daten aktualisiert oder gelöscht werden.
Datensicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergriffen werden, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Integrität und Vertraulichkeit: Der Schutz der Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten ist entscheidend. Dies schließt Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Veränderungen oder Offenlegungen ein.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte auf einer rechtlichen Grundlage basieren, wie beispielsweise der Einwilligung der betroffenen Person, der Erfüllung eines Vertrags, der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder dem Schutz lebenswichtiger Interessen.
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Das Datenschutzgesetzt der Schweiz:
Die Schweiz hat kein einheitliches Datenschutzgesetz, das für das gesamte Land gilt. Stattdessen gibt es Datenschutzbestimmungen auf föderaler Ebene sowie auf kantonaler Ebene. Das zentrale Bundesgesetz, das Datenschutzbestimmungen enthält, ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
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Hier sind einige der wichtigsten Inhalte des Bundesgesetzes über den Datenschutz in der Schweiz (DSG):
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