...
Die Grundprinzipien des Datenschutzes umfassen häufig:
Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für vorher festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden.
Erforderlichkeit: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte auf das notwendige Maß beschränkt sein, um die definierten Zwecke zu erreichen.
Transparenz: Personen sollten darüber informiert werden, welche Daten über sie gesammelt werden, zu welchem Zweck dies geschieht und wie diese Daten verarbeitet werden.
Richtigkeit: Die erfassten Daten sollten korrekt und aktuell sein. Maßnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass ungenaue oder veraltete Daten aktualisiert oder gelöscht werden.
Datensicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sollten ergriffen werden, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten sollten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Integrität und Vertraulichkeit: Der Schutz der Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten ist entscheidend. Dies schließt Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Veränderungen oder Offenlegungen ein.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte auf einer rechtlichen Grundlage basieren, wie beispielsweise der Einwilligung der betroffenen Person, der Erfüllung eines Vertrags, der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen oder dem Schutz lebenswichtiger Interessen.
...
Die Schweiz hat kein einheitliches Datenschutzgesetz, das für das gesamte Land gilt. Stattdessen gibt es Datenschutzbestimmungen auf föderaler Ebene sowie auf kantonaler Ebene. Das zentrale Bundesgesetz, das Datenschutzbestimmungen enthält, ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
...
Hier sind einige der wichtigsten Inhalte des Bundesgesetzes über den Datenschutz in der Schweiz (DSG):
...
Anwendungsbereich:
Das DSG regelt den Datenschutz für natürliche und juristische Personen, die personenbezogene Daten in der Schweiz verarbeiten.
Grundsätze der Datenverarbeitung:
Ähnlich wie bei der DSGVO in der EU legt das DSG Grundsätze für die rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten fest.
Zweckbindung und Datenminimierung:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auf den Zweck beschränkt, für den sie erhoben wurden, und muss auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Einwilligung:
Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine mögliche rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Rechte der betroffenen Personen:
Das DSG gewährt den betroffenen Personen Rechte auf Auskunft über ihre Daten, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.
Datensicherheit:
Verantwortliche Stellen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
Datenübermittlung ins Ausland:
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ohne angemessenen Datenschutzschutz wird reguliert.
Meldepflicht bei Datenverletzungen:
Bei schwerwiegenden Datenschutzverletzungen muss der Verantwortliche die zuständige Datenschutzbehörde informieren.
Datenschutzbeauftragter:
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in bestimmten Fällen vorgesehen.
...