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Emission (von lateinisch emittere ‚herausschicken, -senden‘), im Deutschen Austrag oder Ausstoß, bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Stoffen, (Schall-)Wellen oder Strahlung in die Umwelt. Die Quelle wird Emittent genannt. Jede Emission bewirkt eine Immission (Einwirkung).

Anthropogene und natürliche Emissionen

Emissionen sind zum einen anthropogenen Ursprungs, also vom Menschen verursacht. Zum anderen gibt es auch natürliche Emittenten. So emittieren zum Beispiel Pflanzenfresser und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compound, VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2), Gesteine sondern Radioaktivität und Schwermetalle in unterschiedlichem Ausmaß ab (beispielsweise alltäglich β-Strahlung und ɣ-Strahlung beim radioaktiven Zerfall von 40K; entstehendes Radon oder der natürliche Arsen-Hintergrund des Trinkwassers).

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Emissionen können diffus sein oder aus gefassten Quellen, wie zum Beispiel Schornsteinen, stammen.[1] Ob eine Quelle als „Emittent“ und ein Stoff- oder Energiefluss als „Emission“ bezeichnet wird, hängt primär davon ab, ob der Vorgang umweltrechtlich relevant ist, und nicht davon, ob der Vorgang „unnatürlich“ ist. Damit bezieht sich der Begriff Emissionsquelle also nicht auf den natürlichen Emittenten. Der Gesetzgeber kann einer Gesteinszone nicht verbieten, dass sich Arsen im Grundwasser ansammelt,[2] wohl aber eine allfällige Quellfassung fordern. So darf natürliches Wasser, das gewisse Grenzwerte überschreitet, nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt werden[3] – die Emission oder Immission. im Sinne des Umweltrechts entsteht hier erst durch die Wassernutzung.

Begriffe im umweltrechtlichen Sinne

Der Begriff Emission ist in der Physik allgemein üblich, Immission hauptsächlich in der Umwelttechnik und im Umweltrecht.

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In der Umweltgesetzgebung versteht man unter Emittent nur eine Anlage im Sinne des Gesetzes, von der Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen ausgehen. Beispiele sind Schadstoffeinträge in die Luft (Emittenten sind Autos, Fabriken oder Heizungen), in das Grundwasser (Emittenten können Altlasten oder die Landwirtschaft sein) oder in Gewässer (mögliche Emittenten sind hier Kläranlagen).

Rolle von Emissionen für den Umweltschutz

Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst an der Quelle abzustellen oder so weit wie möglich zu reduzieren, um so Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden, sowie zum anderen Menschen vor Belastungen zu schützen. Grenzwerte für Emissionen finden in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anwendung im Rahmen von Genehmigungen und Anordnungen.

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