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Personen und Organisationen haben Wünsche und Bedürfnisse nach neuen Dingen, die erstellt,
oder aus bestehenden Dingen weiterentwickelt werden. Wir nennen solche Bedürfnisse
Anforderungen.

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Dinge, die erstellt oder weiterentwickelt werden sollen, können sein:

  • Dem Kunden zur Verfügung gestellte Produkte

  • Dem Kunden zur Verfügung gestellte Dienstleistungen

  • Alle anderen Arbeitsergebnisse wie Geräte (Devices), Verfahren oder Werkzeuge, die
    Personen und Organisationen helfen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen

  • Zusammensetzungen oder Bestandteile von Produkten, Dienstleistungen oder anderen
    Arbeitsergebnissen


Alle diese Dinge können als Systeme betrachtet werden. In diesem Lehrplan verwenden wir den
Begriff System, um alle Dinge zu bezeichnen, an die Stakeholder Anforderungen stellen.
Stakeholder sind Personen oder Organisationen, die die Anforderungen an ein System
beeinflussen oder die von diesem System betroffen sind.
Das Ziel von RE ist es, Anforderungen an Systeme so zu spezifizieren und zu verwalten, dass die
implementierten und bereitgestellten Systeme die Wünsche und Bedürfnisse der Stakeholder
erfüllen.

Arten von Anforderungen

Im RE unterscheiden wir zwischen drei Arten von Anforderungen [Glin2020]:

  • Funktionale Anforderungen betreffen ein Ergebnis oder Verhalten, das durch eine
    Funktion eines Systems bereitgestellt werden soll. Dazu gehören Anforderungen an
    Daten oder die Interaktion eines Systems mit seiner Umgebung.

  • Qualitätsanforderungen beziehen sich auf Qualitätsaspekte, die nicht durch funktionale
    Anforderungen abgedeckt sind, wie z.B. Leistung (Performance), Verfügbarkeit,
    Sicherheit oder Zuverlässigkeit.

  • Constraints (Randbedingungen) sind Anforderungen, die den Lösungsraum über das
    hinaus begrenzen, was zur Erfüllung der gegebenen funktionalen Anforderungen und
    Qualitätsanforderungen notwendig ist.

Übung: Nimm einen Gegenstand aus dem Büro und definiere zwei funktionale, zwei Qualitätsanforderungen und zwei Randbedingungen. Begründe die Zuordnung.

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