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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass sie weder die Sicherheit noch die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefährden. Unfälle und Krankheiten sind für Mensch und Betrieb belastend und verursachen Kosten.

Mit einem Sicherheitskonzept erfüllen die Betriebe ihre gesetzliche Pflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie vermeiden damit direkte und indirekte Kosten, beugen aber auch Haftpflichtansprüchen oder gar strafrechtlichen Folgen vor. Sie fördern ein sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten und etablieren eine Sicherheitskultur im Betrieb.

Die ASA-Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) fasst die zehn wichtigsten Elemente zu einem Sicherheitssystem zusammen. Für den Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkräfte ist das System ein praktisches Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern.

ASA-Richtlinie 6508

ASA ist die Abkürzung für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». ASA fasst die wichtigsten Anforderungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen. Die ASA-Richtlinie 6508 konkretisiert die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu organisieren. Für die Umsetzung der ASA-Richtlinie haben die Betriebe die Möglichkeit ein eigenes Sicherheitssystem zu erstellen oder einer Branchen-, Betriebsgruppen- oder einer Modelllösung beizutreten.

Die zehn wichtigsten Elemente der ASA-Richtlinie 6508: (, 560 KB, 28 Seiten)

  1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
    ... stehen am Anfang jeder Verbesserung

  2. Sicherheitsorganisation
    ... regelt die Aufgaben und Kompetenzen

  3. Ausbildung, Instruktion und Information
     ... befähigen zu richtigem Handeln

  4. Sicherheitsregeln
    ... setzen die Leitplanken

  5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
    ... zeigen auf, wo es gefährlich werden kann

  6. Massnahmenplanung und -realisierung
    ... eliminiert oder reduziert die Gefahren

  7. Notfallorganisation
    ... hilft, den Schaden zu minimieren

  8. Mitwirkung
    ... heisst, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen

  9. Gesundheitsschutz
    ... ist Voraussetzung für optimales Arbeiten

  10. Kontrolle, Audit
    ... überprüft, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden

Die Richtlinien: ASA-Richtlinie 6508 (be.ch)

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