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Das Privatrecht regelt die Beziehung zwischen Privaten, also die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Im Privatrecht kann zwischen dem Zivilrecht und dem Handelsrecht weiter unterschieden werden. Das Handelsrecht bezieht sich auf eine unternehmerische Tätigkeit und auf Sachverhalte, in denen ein kaufmännisches Unternehmen betrieben wird. Das Zivilrecht hingegen bezieht sich nicht auf eine unternehmerische Tätigkeit, sondern auf die persönlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen.
Zum Zivilrecht gehören die zentrale Kodifikation des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht), sowie der erst Teil des Obligationenrechts (Allgemeine Bestimmungen, Vertragsrecht, einfache Gesellschaft (Art. 1 OR bis Art. 551 OR)). Für Belange im Bereich des Zivilgesetzbuches, insbesondere im Familienrecht und Erbrecht sind die Anwältinnen und Anwälte für Familienrecht in St. Gallen, Zürich oder Frauenfeld, beziehungsweise die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Erbrecht in St. Gallen, Zürich oder Frauenfeld für weitere Auskünfte verfügbar.
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