Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt.
Immission ist die Konzentration von Stoffen in der Umgebungsluft, welche an einer Messstelle gemessen wird (in der Regel in Bodennähe). Die Luftreinhalteverordnung der Schweiz (LRV) enthält Grenzwerte für Immissionen. Die Grenzwerte sollten nicht überschritten werden.
In den meisten Fällen werden Immissionen durch eine Reduktion der Emissionen ebenfalls verringert. Die Immissionen nehmen jedoch im Allgemeinen nicht sofort stark zu oder ab, wenn die Emissionen verringert oder erhöht werden.
Die Immissionen, welche in der Umgebungsluft gemessen werden, sind das Resultat der Emissionen sämtlicher Quellen. Langlebige Gasteilchen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen, vermischen sich gleichmässig bis in grosse Höhen. Beispielsweise macht es bezüglich Klimawirkung keinen Unterschied, ob das Treibhausgas CO2 am Boden von einer Heizung oder in der Höhe von einem Flugzeug ausgestossen wird.