Immisssionsschutz
Gemäss dem zentralen Ziel des Umweltschutzgesetzes (USG) ist es Aufgabe des Immissionsschutzes, die Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen zu schützen. Regelt das USG die allgemeinen Rahmenbedingungen, so legen die verschiedenen Verordnungen detaillierte Ziele, insbesondere in Form von Grenzwerten, fest. Der Schutz vor schädlichen und lästigen Einwirkungen erfolgt mit einem doppelten Fokus: einerseits durch die vorsorgliche Bekämpfung von Luftschadstoffen, Lärm, nichtionisierender Strahlung (NIS) oder Erschütterungen beim Austritt aus der Quelle (Emissionen), und anderseits durch die Begrenzung der Belastungen (Immissionen) am Ort, an dem sie ihre Wirkung entfalten.
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