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Lerneinheit: Öffentliches Recht Schweiz
Lerneinheit: Öffentliches Recht Schweiz
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Bürgers zum Staat. Es umfasst alle rechtlichen Normen, die nicht zum Privatrecht gehören. Der Dualismus zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht entspringt nicht dem Recht als solchem, sondern ist von bestimmten historischen Bedingungen abhängig. Klassische Gebiete des öffentlichen Rechts sind das Staatsrecht (Verfassungsrecht), das Verwaltungsrecht und das Völkerrecht; in einem weiteren Sinne gehören auch Strafrecht, Prozessrecht, Steuerrecht (Steuern) und Kirchenrecht dazu.
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