Rechtliche Vorgaben im Beschaffungswesen
In der Schweiz gibt es spezifische rechtliche Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen, die Transparenz, Fairness und Wettbewerb sicherstellen sollen. Hier sind einige der wichtigsten Regelungen:
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB):
Dieses Gesetz regelt die Grundsätze und Verfahren für die Beschaffung durch Bund, Kantone und Gemeinden. Es zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen[1].
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB):
Diese Verordnung ergänzt das BöB und enthält detaillierte Bestimmungen zu den Verfahren und Anforderungen im Beschaffungsprozess[1].
WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA):
Die Schweiz ist Mitglied des GPA, das internationale Standards für Transparenz und Nichtdiskriminierung im öffentlichen Beschaffungswesen festlegt[2].
Freihandelsabkommen (FHA):
Die Freihandelsabkommen der Schweiz enthalten ebenfalls Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen, die den Zugang zu den Beschaffungsmärkten der Vertragspartner regeln und die Rechtssicherheit und Transparenz verbessern[2].
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass öffentliche Aufträge fair und transparent vergeben werden und dass alle Anbieter gleiche Chancen haben.
Bundesgesetz
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Schweiz. Es wurde am 21. Juni 2019 verabschiedet und trat am 1. Januar 2021 in Kraft[1]. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des BöB:
Zweck:
Förderung des wirtschaftlichen und nachhaltigen Einsatzes öffentlicher Mittel.
Sicherstellung der Transparenz im Vergabeverfahren.
Gewährleistung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter.
Förderung des wirksamen und fairen Wettbewerbs[1].
Anwendungsbereich:
Das Gesetz gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Bund, Kantone und Gemeinden sowie durch öffentliche Unternehmen[1].
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibungen: Für größere Aufträge, um den Wettbewerb zu fördern.
Einladungsverfahren: Für mittlere Aufträge, bei denen eine begrenzte Anzahl von Anbietern zur Angebotsabgabe eingeladen wird.
Direktvergaben: Für kleinere Aufträge, die ohne Ausschreibung vergeben werden können[1].
Kriterien für die Vergabe:
Neben dem Preis können auch qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien berücksichtigt werden[1].
Rechtsmittel:
Anbieter haben das Recht, Vergabeentscheidungen anzufechten, wenn sie der Meinung sind, dass das Vergabeverfahren nicht korrekt durchgeführt wurde[1].
Das BöB zielt darauf ab, die Effizienz und Fairness im öffentlichen Beschaffungswesen zu erhöhen und gleichzeitig die Nachhaltigkeit zu fördern.
[1]: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
References
[1] Bundesgesetz 172.056.1 über das öffentliche BeschaffungswesenReferences
[2] Öffentliches Beschaffungswesen - admin.ch
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
Die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) ergänzt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und enthält detaillierte Bestimmungen zur Durchführung von Vergabeverfahren in der Schweiz. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte der VöB:
Gegenstand und Geltungsbereich:
Die VöB regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem BöB und gilt für alle dem Gesetz unterstellten Auftraggeber[1].
Nachhaltigkeit:
Die Verordnung betont die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (wirtschaftlich, ökologisch und sozial) über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts[1].
Interessenkonflikte und Korruption:
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruption sind festgelegt. Mitarbeiter und beauftragte Dritte müssen mögliche Interessenkonflikte offenlegen und ihre Unbefangenheit erklären[2].
Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien:
Die Verordnung legt fest, dass Auftraggeber die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsstandards überprüfen können. Dies kann durch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erfolgen[2].
Befreiung von der Unterstellung:
Bestimmte Sektorenmärkte können von der Unterstellung unter das BöB befreit werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Anträge auf Befreiung werden beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht[2].
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass öffentliche Beschaffungen transparent, fair und nachhaltig durchgeführt werden.
[1]: Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) [2]: LexFind - Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
References
[1] 172.056.11 Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
[2] Verordnung 172.056.11 über das öffentliche Beschaffungswesen - LexFind
WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)
Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ist ein plurilaterales Abkommen, das darauf abzielt, offene, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten[1]. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des GPA:
Zweck und Ziele:
Förderung des internationalen Wettbewerbs und der Nichtdiskriminierung bei öffentlichen Beschaffungen.
Sicherstellung der Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren[1].
Anwendungsbereich:
Das GPA gilt für die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen durch öffentliche Stellen, die in den Anhängen des Abkommens aufgeführt sind[1].
Es gibt spezifische Schwellenwerte, ab denen das Abkommen zur Anwendung kommt. Diese Schwellenwerte variieren je nach Art der Beschaffung und der beteiligten öffentlichen Stelle[1].
Vertragsparteien:
Das GPA wurde von mehreren WTO-Mitgliedern unterzeichnet, darunter die Schweiz, die Europäische Union, die USA, Japan und viele andere Länder[2].
Rechtsmittel und Durchsetzung:
Anbieter haben das Recht, gegen Vergabeentscheidungen Einspruch zu erheben, wenn sie der Meinung sind, dass das Vergabeverfahren nicht korrekt durchgeführt wurde[1].
Revidiertes GPA:
Das revidierte GPA, das am 6. April 2014 in Kraft trat, bietet einen modernisierten Rechtsrahmen und verbessert den Marktzugang für Anbieter aus den Vertragsparteien[2].
Das GPA trägt dazu bei, den internationalen Handel zu fördern und sicherzustellen, dass öffentliche Beschaffungen transparent und fair durchgeführt werden.
[1]: Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen [2]: Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
References
[1] Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
[2] Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ...
Freihandelsabkommen
Die Schweiz hat eine Vielzahl von Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen, um den internationalen Handel zu fördern und die wirtschaftlichen Beziehungen zu stärken. Hier sind einige wichtige Punkte zu den Freihandelsabkommen der Schweiz:
Anzahl und Partner:
Ziele der Freihandelspolitik:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wichtigen Handelspartnern.
Förderung des Marktzugangs für Schweizer Unternehmen und Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen[1].
FHA-Monitor:
Der FHA-Monitor fasst die wichtigsten Informationen zur Nutzung der Freihandelsabkommen zusammen. Er bietet Kennzahlen zur Präferenznutzungsrate und den erzielten Zollersparnissen[2].
Wirtschaftliche Bedeutung:
Freihandelsabkommen sind für die Schweizer Wirtschaft von großer Bedeutung, da sie den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und Handelshemmnisse abbauen[1].
Diese Abkommen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken und den internationalen Handel zu fördern.
[1]: Freihandelsabkommen - admin.ch [2]: FHA-Monitor - admin.ch
References