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Obligationen Recht
Obligationen Recht
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR (französisch Droit des obligations (CO), italienisch Diritto delle obbligazioni (CO), rätoromanisch Dretg d’obligaziuns), ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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