Kurzanwendungsfälle: Entstehung von Verträgen
Fall 1: Musikliebhaberin B braucht neue Kopfhörer. Sie sucht sich im ortsansässigen Elektronikladen die Kopfhörer ihrer Wahl aus. Sie nimmt sie aus dem Regal. Danach legt sie sie aufs Kassenförderband. Der Kassierer K scannt die Kopfhörer ein und verlangt von B CHF 49.90.
Zu welchem genauen Zeitpunkt kommt hier ein Vertrag zustande?
Fall 2: Die Lieblingstante T will ihrem 14-jährigen Neffen N ein eigenes Pferd schenken, weil dieser einmal Jockey werden will. N freut sich riesig über das Pferd und sagt T, dass er dieses gerne nehmen möchte. Die Eltern von N sind jedoch komplett dagegen und verweigern ihre Zustimmung zu diesem Geschenk.
Welche rechtliche Fragestellung könnten in diesem Beispiel angesprochen sein? Kommt die Schenkung rechtlich zustande?
Fall 3: Im Rechtskundeunterricht erklärt Lehrer L gerade die Entstehung von Verträgen. Er will dies anhand des Beispiels des Kaufvertrags illustrieren, also fragt er Schüler S, ob dieser für CHF 100.00 seine seltene Breitling kaufen wolle. S als begeisterter Uhrenkenner weiss, dass diese Breitling deutlich mehr als CHF 100.00 Wert hat und willigt sofort ein. Als L an diesem Beispiel den Vertrag erklärt und danach aber die Breitling nicht an S abgeben will, beharrt S auf der Erfüllung des Vertrags.
Ist hier ein Vertrag zustande gekommen?
Fall 4: Antiquitätenhändler A hat in seinem Sortiment eine Statue, die er als «antike Statuette aus dem Besitz von Jayavarman VII., eines Königs der Khmer» ausgeschrieben hat und die er für CHF 2’000.00 verkaufen will. Käufer K findet das Reich der Khmer interessant und kauft die Statuette. In Tat und Wahrheit handelt es sich um eine billige Nachmache.
Hat K hier rechtliche Möglichkeiten und, wenn ja, welche?
Fall 5: Nachfolgend werden einige kurze Sachverhalte dargelegt, wobei immer die Frage zu beantworten ist, ob rechtsgültig ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht und weshalb:
Drogendealer D verkauft dem Interessenten I eine Ladung Stoff.
A und B reden darüber, dass A dem B voraussichtlich einmal seinen alten Computer zum Gebrauch ausleihen wird.
Elektroninstallateur E erklärt sich auf Nachfrage von Grundeigentümer G einverstanden, Elektrokabel in dessen Grundstück zu ziehen. Über ein Entgelt sprachen die beiden nicht.
Instrumentenhändler I hat in seinem Schaufenster eine Geige im Wert von CHF 30’000.00 für CHF 3’000.00 ausgestellt. Als K diese kaufen will, bemerkt I das Malheur erst nach dem Scannen.