Abfälle und Boden
Der unsachgemässe Umgang mit Abfällen kann vielfältige und schwerwiegende Umweltschäden verursachen. Deshalb gehört der Abfallbereich zu den Kernthemen des Umweltschutzgesetzes (USG). In engem Zusammenhang damit stehen die belasteten Standorte sowie der Bodenschutz.
Vermeiden, verwerten
Das USG gibt die Grundsätze vor, wie mit Abfällen umzugehen ist. Die Entstehung von Abfällen soll möglichst vermieden werden. Wenn Abfälle entstehen, sollen sie so weit wie möglich wieder in den Materialkreislauf eingebracht – also verwertet – werden. Verwertbare Abfälle – dazu gehört rund die Hälfte der Siedlungsabfälle – sollen deshalb getrennt gesammelt und verwertet werden. Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) legt dazu Verwertungsquoten fest. Für elektrische und elektronische Abfälle und für Batterien bestehen eine Rückgabepflicht des Konsumenten und eine Rücknahmepflicht durch den entsprechenden Handel.